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Bei Arbeitsverweigerung keine vorherige Abmahnung für fristlose Kündigung erforderlich
Weigert sich ein Arbeitnehmer ständig, die ihm aufgetragenen Aufgaben zu erledigen und begeht somit Arbeitsverweigerung, kann ihm der Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung ist dann gültig... [mehr]» |