Solange er nicht zu anstrengend ist, kann Nebenjob auch bei Krankschreibung ausgeübt werden
Sie haben neben Ihrem Hauptjob auch noch einen Nebenjob? Wenn der Nebenjob nur zu einer geringfügigen Arbeitsbelastung führt, darf dieser auch dann ausgeführt werden, wenn Sie im Hauptjob krank geschrieben sind...
Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm bereits im Dezember 2003 entschieden. Demnach dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung unter bestimmten Bedingungen weiterhin nebenberuflich tätig sein.
Nur wenn die Haupttätigkeit der Nebentätigkeit sehr ähnlich sei, gebe es Grund zum Zweifel und einer Rechtmäßigkeit der Krankschreibung.
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 1401/03
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