Finanzielle Einbußen bei ALG II müssen hingenommen werden
Das Landessozialgericht in Berlin-Brandenburg hat entschieden: Das Recht auf Sozialleistungen sei garantiert, nicht jedoch die Höhe der finanziellen Unterstützung...
Entstünden älteren Langzeitarbeitslosen durch die Umstellung von Arbeitslosenhilfe auf ALG II finanzielle Einbußen, so seien diese hinzunehmen.
Ein Arbeitsloser hatte geklagt, weil er ursprünglich 1.300 Euro Arbeitslosengeld erhielt, nach der Umstellung jedoch nur noch 867 Euro ALG II. Er war der Meinung, die Kürzung verstoße gegen das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az. L 10 AS 1093/05.
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