Sonst droht die Rückzahlung von ALG Leistungen
Wer staatliche ALG Leistungen erhält, ist dazu verpflichtet, deren Höhe zu überprüfen und gegebenen Falles eine Korrektur zu beantragen, ansonsten droht Rückzahlung der Leistungen...
Im vorliegenden Fall hatte ein arbeitsloser Handwerksmeister jeden Monat 60 Prozent mehr, als das im eigentlich zustehende Arbeitslosengeld erhalten. Das entsprach 80 Euro wöchentlich. Als er das zuviel gezahlte Geld wieder zurückgeben sollte, legte der Mann Einspruch ein.
Das hessische Landesgericht wies die Klage ab.
Begründung: Der Mann habe zuvor korrekt berechnete Beträge erhalten, die Differenz hätte ihm also auffallen müssen. Wer sich ohne Überprüfung auf die Richtigkeit der ALG Leistungen verlasse, handle grob fahrlässig und müsse zuviel gezahltes Geld wieder zurückbezahlen.
Az.: (Az.: L 9 AL 163/05).
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