Privat Surfen am Arbeitsplatz kann schnell den Job kosten
Da werden mal schnell private Mails abgerufen oder die aktuellen Nachrichten. Noch immer ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst, dass privat Surfen am Arbeitsplatz und dazu noch während der Arbeitszeit leicht den Job kosten kann...
Nur mal schnell schauen
Nur mal schnell schauen, was es heute Abend im Kino gibt. Oder die aktuellen Sportergebnisse abfragen. Und dann könnte man doch auch noch eine E-Mail schreiben. Mal ehrlich, haben Sie das nicht auch schon vom Büro aus während der Arbeitszeit gemacht und sind dem privaten Surfen nachgegangen, anstatt Ihren Job zu erledigen? Dann gehören Sie zu einer Mehrheit von 90 Prozent, die dasselbe zu tun pflegen.
Kein Anspruch auf privates Surfen im Büro
Doch Vorsicht, nur weil Sie im Büro einen Internetanschluss haben, berechtigt Sie das noch lange nicht, diesen auch für private Zwecke zu nutzen.
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Also z.B. zum privaten Surfen oder dem Schreiben von privaten E-Mails. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nämlich keinerlei Anspruch darauf, am Arbeitsplatz privat zu surfen.
Zwar kann der Arbeitgeber ihnen die private Nutzung erlauben, dennoch sollte ein bestimmter zeitlicher Rahmen dabei nicht überschritten werden. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie abklären, wie dieser zeitliche Rahmen definiert ist. Erfragen können Sie das z.B. beim Betriebsrat.
Achtung - Ihr Chef surft mit
Sie denken jetzt, ach, mein Chef kann ja sowieso nicht nachvollziehen, wann ich wo wie lange surfe? Weit gefehlt. Arbeitgeber dürfen überprüfen, welche Seiten von Ihnen aufgerufen wurden.
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Haben die dann so überhaupt nichts mit Ihrer Arbeit zu tun und hat Ihr Brötchengeber dazu noch ausdrücklich verboten, während der Arbeit zu surfen, kann das zu einer Abmahnung und bei Wiederholung sogar zur Kündigung führen.
Technisch gesehen ist es für Ihren Chef schon lange möglich, genau mitzuverfolgen, was Sie an Ihrem PC so tun, das gilt übrigens auch – Datenschutz hin oder her – für das Mitlesen von E-Mails.
In einem Fall, in dem der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausgiebig auf pornographischen Seiten surfte, führte sein Verhalten sogar zu einer fristlosen Kündigung (Bundesarbeitsgericht 2 AZR 581/04).
Vorsicht ist geboten
Schauen Sie zur Sicherheit auch noch einmal in Ihren Arbeitsvertrag. Hat Ihr Arbeitgeber die private Nutzung des Internets im Büro ausdrücklich verboten, sollten Sie tunlichst darauf verzichten, wenn Sie Ihren Job nicht riskieren möchten.
Autor: ZL
Zahlreiche weiterführende Informationen und Tipps finden Sie im Internet z.B. unter den Stichwörtern "Privates Surfen", "Surfen am Arbeitsplatz", "Private E-Mails Arbeitsplatz" (ohne Anführungszeichen eintippen):
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