Wenn der Telearbeitsplatz den Betätigungsmittelpunkt darstellt, kann er von der Steuer abgesetzt werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, das die Kosten für das Einrichten eines häuslichen Telearbeitsplatzes steuerlich voll geltend gemacht werden können...
Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen seinem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz eingerichtet. Zugleich wurde die betriebliche Bürofläche für den betreffenden Mitarbeiter reduziert und die entsprechende Technik für den heimischen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Der Bundesfinanzhof beschloss, dass die Kosten für das Einrichten des Telearbeitsplatzes allein schon aus dem Grund in unbeschränkter Höhe absetzbar seien, weil sich im Home Office der Betätigungsmittelpunkt des Arbeitnehmers befände. Auch wenn er nur drei von fünf Arbeitstagen dort seiner Tätigkeit nachginge.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 21/03
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