Wer auf Arbeitgeberkosten private Post verschickt, kann fristlos gekündigt werden
Es ist ja nur eine Briefmarke und die paar Cent tun doch keinem weh. Falsch gedacht. Wer auf Kosten seines Arbeitgebers private Briefe versendet, riskiert die fristlose Kündigung...
Im vorliegenden Fall hatte ein Kundenbetreuer rund neun private Briefe durch die Frankiermaschine seines Arbeitgebers laufen lassen und anschließend versendet. Aufgeflogen war die Handlung, weil einem Kollegen die per Hand beschrifteten Umschläge aufgefallen waren.
Der Arbeitgeber hatte darauf die fristlose Kündigung ausgesprochen und bekam Recht. Dies gilt auch dann, wenn die Portokosten und der für das Unternehmen entstandene finanzielle Schaden gering sind. Das Gericht sah in dem Verhalten des Arbeitnehmers ein strafrechtlich relevantes Erschleichen von Leistungen. Die sonst für eine fristlose Kündigung erforderliche Abmahnung sei demnach nicht erforderlich.
Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 22 Ca 966/06
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