Nicht jeder Sport ist bei Krankschreibung geeignet und rechtfertigt daher Kündigung
Grundsätzlich ist es erlaubt, Sport zu treiben, während man krank geschrieben ist. Wirkt sich mancher Sport doch auch förderlich auf die Genesung aus. Anders, wenn der Sport risikoreich ist und man sich bei dessen Ausübung auch noch schwer verletzt...
Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer als Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Medizinischen Dienst einer Krankenkasse beschäftigt. Als er dann wegen einer Hirnhautentzündung selbst krank geschrieben wurde, fuhr er dennoch in den Skiurlaub und brach sich dort das Bein. Dies führte wiederum zu einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.
Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Die darauffolgende Klage des Arbeitnehmers wurde vom Gericht abgewiesen. Begründung: Der Arbeitnehmer habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten in einem so groben Maße verletzt, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber voll gerechtfertigt sei. Zwar müsse man mit einer Hirnhautentzündung nicht ständig das Bett hüten, Skifahren wäre jedoch auch keineswegs angeraten.
Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 53/05
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