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Thema: Tipps Beruf und Karriere
Vorsicht beim privaten Telefonieren am Arbeitsplatz 
Worauf Sie achten sollten, um beim privaten Telefonieren am Arbeitsplatz nicht den Job zu riskieren...

Mal ehrlich, haben Sie nicht auch schon im Büro zum Hörer gegriffen, um schnell noch die eine oder andere private Angelegenheit zu regeln?Oder wurden von einem Bekannten angerufen? Das ist nicht grundsätzlich verboten, kann jedoch unter Umständen den Job kosten. Erfahren Sie, worauf dabei zu achten ist...

Fast jeder hat schon einmal am Arbeitsplatz privat telefoniert. Entweder hat man selbst oder wurde angerufen. Es kann schon recht schwierig sein, Arzttermine außerhalb einer normalen Arbeitszeit zu machen. Auch private Verabredungen werden sicherlich mal eben kurz telefonisch am Arbeitsplatz getroffen.

Ist privates Telefonieren im Büro legitim?
Ist das aber immer alles legitim? Kann der Arbeitgeber etwas dagegen haben und rechtliche Schritte einleiten? Schließlich verwendet man unter Umständen betriebliche Einrichtungen und in jedem Fall Arbeitszeit für private Angelegenheiten.

Privates Telefonieren nicht grundsätzlich vertragswidrig
Laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Köln (4 Sa 1018/04) ist das private Telefonieren nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig. Wann es zu einer Vertragsverletzung kommt, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Privates Telefonieren ist insbesondere dann verboten, wenn der Arbeitgeber, am besten schriftlich, ein generelles Verbot ausgesprochen hat. Ist dies nicht geschehen, können Sie zunächst von einer Duldung privater Telefonate ausgehen.

Was zu beachten ist
Diese Duldung ist natürlich nicht grenzenlos. In einem erlaubten Rahmen sind noch zehn Minuten täglich aktives Telefonieren anzusehen. Wenn man die Zeiten hinzurechnet, in denen Arbeitnehmer privat angerufen werden, muss der Arbeitnehmer selbst bei einem insgesamt etwas höheren Zeitaufwand, noch nicht von einer grundsätzlichen Missbilligung durch den Arbeitgeber ausgehen.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es klare Verbote gibt. Verstoßen Sie gegen derartige Regelungen, droht neben einer Abmahnung und Schadenersatzforderung unter Umständen sogar der Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Selbst wenn kein ausdrückliches Verbot existiert, riskieren Sie in schwerwiegenden Fällen Ihren Arbeitsplatz, auch ohne vorherige Abmahnung.

Kein Freibrief zur unbegrenzten privaten Telefonitis im Büro
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Regelungen zum Führen privater Telefonate aufgestellt hat, ist dies noch lange kein Freibrief.

Selbst wenn die Kölner Richter zehn Minuten täglich für private Telefonate als duldbare Größe definiert haben, müssen zehn Minuten nicht tagtäglich ausgenutzt oder gar als zeitliches Guthaben verstanden werden, wenn man mal einen Tag nicht telefoniert hat.

Gleichwohl sollte ein Arbeitgeber auch Platz für die außerberuflichen sozialen Kontakte gewähren. Sind die Fragen, die ein Telefonat notwendig machten, ausgeräumt, lässt sich zudem auch wieder viel konzentrierter arbeiten. Allein die Möglichkeit kurze und im Rahmen bleibende private Telefonate zu führen, erhöht eher die Mitarbeitermotivation als ein eingeführtes Telefonverbot.

Von Thomas Patscha.

Lesen Sie auch, worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie im Büro privat surfen...


Über den Autor

Thomas Patscha verfügt über langjährige Erfahrung im Personalbereich und berät und unterstützt Unternehmen in allen personalrelevanten Fragen. Mehr über ihn erfahren Sie auf seiner Webseite.

Wenn Sie mehr über Ihn erfahren möchten, lesen Sie doch auch seine Gründerstory.

© Weiterverwendung und Vervielfältigung des Artikels nur mit schriftlicher Genehmigung.

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