Fristlose Kündigung wegen Nebenjob ist nicht rechtens, nur weil Honorar nicht erwähnt
Hat Ihr Chef Ihnen eine Nebentätigkeit erlaubt, kann er Ihnen nachträglich nicht einfach kündigen, nur weil er nichts von einem gezahlten Honorar für Ihren Nebenjob wusste...
Im vorliegenden Fall bat der Mitarbeiter eines Personalvermittlers seinen Chef darum, nebenberuflich ein Seminar halten zu dürfen. Der Chef stimmte zu. Als er jedoch nachträglich erfuhr, dass der Mitarbeiter für seine Tätigkeit ein Honorar von 500 Euro erhalten sollte, sah er darin einen Vertrauensbruch und kündigte ihm fristlos.
Der Mitarbeiter legte Einspruch ein und bekam Recht. Begründung: Zwar hätte er seinen Chef auch über das Honorar informieren müssen, dennoch sei dieses Versäumnis nicht so schwerwiegend, die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Landesarbeitsgericht Hessen, Az. 12 Sa 825/04
Autor: ZL
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