jobkrise.de
...mach, was Dir gefällt !
Job und SucheBusinessToolsNewsForum
[ Die Jobsuche erfolgreich meistern ]
[ Bewerbungstraining vom Karriereprofi ]
 
Bewerbungstipps vom Bewerbungsexperten Themen Antworten auf alle Bewerbungsfragen
Musterbeispiele fuer einen guten Lebenslauf
:: Home

:: Job & Suche

:: Business

:: Forum

:: Tools

:: Buchtipps

:: Recht

:: Links
Wie bewerbe ich mich richtig
 
Themen
:: Job & Suche
» Tipps Jobsuche
» Beruf & Karriere
» Neuorientierung
» Downloads & Tools
:: Business
» Gründung
» Finanzierung
» Management
» Downloads & Tools
:: Tools
» Jobsuche & Bewerbung
» Gründung
» Business
» Geschäftsideen
:: Goodies
» Forum
» Buchtipps
» Recht
» Links
Thema: Recht
Leistungskürzung ALG bei unernster Bewerbung gerechtfertigt 
Bei negativ formulierter Bewerbung ist Leistungskürzung ALG gerechtfertigt
Wer sich, um z.B. seine Eigenbemühungen nachzuweisen, in seiner Bewerbung absichtlich unvorteilhaft darstellt, riskiert die Kürzung oder gar Sperrung des Arbeitslosengeldes...

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Arbeitsloser bei einer Autowaschanlage beworben und von vorneherein bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen, die er nicht bereit war, zu übernehmen. Des weiteren hatte er genau aufgeführt, für welche Arbeitsbereiche er aufgrund mangelnder Ausbildung und Berufserfahrung nicht befähigt sei.
Um seinen Angaben noch mehr Nachdruck zu verleihen, hatte er die negativen Punkte für seine Eignung noch einmal dick unterstrichen. Das Unternehmen teilte der Arbeitsagentur daraufhin mit, dass der Bewerber keinerlei Interesse an der Stelle gezeigt habe. Die Arbeitsagentur strich daraufhin das Arbeitslosengeld für 12 Wochen, das Gericht gab ihr Recht.

Begründung des Gerichts: Eine Hervorhebung der negativen Tatsachen in einem Bewerbungsschreiben könnte nicht als ernstgemeinte Bewerbung gewertet werden. Der Arbeitssuchende sei dazu verpflichtet, mit seiner Bewerbung sein Interesse an der Tätigkeit zu bekunden und durch das Geschriebene zum Ausdruck zu bringen. Stelle er sich absichtlich negativ dar, sei dies einer Arbeitsverweigerung gleichzusetzen.


Bundessozialgericht in Kassel, Az. B 7a AL 14/05 R

Autor: ZL
[ Karrieretipps ]

Weitere Tipps zu diesem Thema:
» Aufhebungsvertrag per Fax ist unwirksam
» Kein Unfallschutz bei Umweg auf Arbeitsweg
» Wer die Stempeluhr manipuliert, riskiert Kündigung
» Bei Arbeitsverweigerung fristlose Kündigung gerechtfertigt
» Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind nicht fristlos kündbar
» Bei Versenden privater Post Kündigung gerechtfertigt
» Übergewicht kein Grund für krankheitsbedingte Kündigung
» Vorsicht bei Geschenken und anderen Zusatzleistungen vom Arbeitgeber

RSS-Feed RSS Feed | Seite drucken

Mustervorlage fuer ein gutes Bewerbungsanschreiben Suche Kostenloser Bewerbungsratgeber fur Jobsuchende
Was ist bei der Jobsuche im Ausland wichtig
 
Worauf es bei der Bewerbung ankommt
Tipps für das Arbeiten im Ausland
Rat fuer die Existenzgruendung
jobkrise.de © 2012 | Über uns | Kontakt | Partner werden | Impressum | Sitemap |