23.01.2007 - Einspruch gegen GEZ Gebühr - einen Versuch ist es wert.
Der Bundesverband der Selbständigen (BDS) stellt auf seiner Webseite einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Unternehmen gegen die seit dem 01.01.2007 fällige PC-Gebühr Einspruch einlegen können...
Wenn Sie von der GEZ als Unternehmen bereits Post oder eine Zahlungsaufforderung hinsichtlich der neuen PC-Gebühr erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen.
Damit soll versucht werden, die Zahlung der PC-Steuer zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Der Musterbrief kann kostenlos unter
http://www.bds-dgv.de/gez/ downgeloaded werden.
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