Kündigung erhalten? Jetzt bloß nicht den Kopf verlieren!
Eine Kündigung kann heute jeden treffen. Der sichere Arbeitsplatz bis ins Rentenalter gehört schon lange der Vergangenheit an. Im ersten Moment mag man verzweifelt sein, aber wenn Sie eine Kündigung erhalten haben...
...sehen Sie die Kündigung auch als Chance, etwas Neues zu beginnen, z.B. als Sprungbrett in die Selbständigkeit oder in einen Beruf, dem Sie schon immer machen wollten, der Ihnen bisher z.B. als Hobby sehr viel Spaß macht.
Ist die Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen heißt es für Sie in jedem Falle erst einmal eins: kühlen Kopf bewahren, egal wie es innerlich bei Ihnen brodelt. Reißen sie sich zusammen, unterdrücken Sie Aussagen wie „Sie brauchen mir nicht zu kündigen, ich kündige hiermit selbst“.
Versuchen Sie, eine faire Stimmung aufrecht zu erhalten, auch wenn es schwer fällt. Ihr Vorgesetzter handelt vermutlich auch nur als Ausführungsbefugter des Unternehmens. Und im Leben begegnet man sich bekanntlich immer zweimal. Lassen Sie sich vor allem nicht dazu hinreißen, bereits im Kündigungsgespräch einen Aufhebungsvertrag blind zu unterzeichnen, erbitten Sie sich Bedenkzeit und ziehen Sie einen Experten zu Rat. Geht die Kündigung auf dem schriftlichen Wege ein, gilt gleiche Regel: Kühlen Kopf bewahren, auch wenn es schwerfällt.
Was ist also wichtig für Sie, wenn die Kündigung erst einmal ausgesprochen wurde? Ist sie eigentlich rechtmäßig?
Lesen Sie dazu auch unsere Checkliste zu den wichtigsten Punkten. Da jeder Einzelfall jedoch oft komplizierte Besonderheiten mit sich bringt, soll diese nur dazu dienen, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung in jedem Falle von einem Experten prüfen und sich über die Konsequenzen Ihrer Maßnahmen aufklären (z.B. Arbeitslosengeld, Abfindungen, steuerliche Folgen etc.).