Es muss bei der Kündigung nicht immer der Rechtsweg sein.
Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung? Möchten Sie gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber angehen? Sich mit dem Arbeitgeber vor Gericht treffen - nicht immer der Königsweg. Es gibt Alternativen...
Wägen Sie vor Einleitung von rechtlichen Schritten gegen Ihren Arbeitgeber ab, ob Sie z.B. im Falle einer geplanten Existenzgründung nicht auch weiterhin mit Ihrem 'ehemaligen' Arbeitgeber kooperieren möchten. Mit einer Klage vergraulen Sie sich diesen potentiellen Kunden dann bereits im Vorfeld...
Auch in anderen Fällen ist eine Umgehung eines Rechtsstreites bei einer Kündigung sicher erstrebenswert. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele Chefs sich untereinander kennen. Da wird schon mal die eine oder andere Empfehlung über Ihre Person eingeholt, wenn Sie sich bei einem neuen Unternehmen bewerben.
Je nach Terminlage des zuständigen Gerichtes kann es zudem Monate dauern, bis Sie an der Reihe sind. Dann werden Sie erneut Ihrem ehemaligen Arbeitgeber gegenüberstehen und mit der längst vergangenen Situation konfrontiert.
In jedem Falle nicht klein beigeben und Ihre Rechte, Ansprüche und Risiken in Sachen Arbeitsrecht von einem Experten genaustens prüfen lassen. Aus dieser informierten Position heraus sind Sie in der Lage souverän mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln und ein für beide Seiten faires Mittelmaß zu finden.
Doch was nützt die größte Diplomatie, wenn Ihr Arbeitgeber sich auf keinerlei Verhandlungen oder Entgegenkommen einlässt?
Nach Eingang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen Zeit für eine gütliche Einigung, will diese so gar nicht gelingen, können Sie immer noch vor Ablauf der Frist Einspruch gegen die Kündigung einlegen und den Weg vor Gericht als zweite Instanz betrachten.