Bei privater Nutzung Firmenhandy ist eine Kündigung nicht immer gerechtfertigt
Im vorliegenden Fall hatte ein Ingenieur sein Firmenhandy angeblich auch für private Telefonate benutzt und erhielt dafür prompt die Quittung in Form einer Kündigung. Doch das Arbeitsgericht entschied für den Ingenieur. Bei privater Nutzung des Firmenhandys darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht so einfach kündigen.
Heutzutage bekommen viele Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ein Firmenhandy gestellt, vor allem, um möglichst rund um die Uhr erreichbar zu sein. Viele Firmenhandys sind dazu noch mit einer Flatrate oder einem besonders günstigen Firmentarif ausgestattet. Gerade wenn es sich um eine Flatrate handelt, besteht aus Sicht vieler Mitarbeiter kein Grund, das Firmenhandy nicht auch für private Gespräche zu nutzen. Vorausgesetzt, dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Mehrkosten und die privaten Telefonate finden nicht ausgerechnet während der eigentlichen Arbeitszeit statt.
Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeit, das Firmenhandy zu einem günstigen, speziell für Geschäftskunden abgeschlossenen Mitarbeitertarif auch privat zu nutzen. Die angefallenen Kosten für private Gespräche werden dann mit dem Gehalt verrechnet.
Aber Vorsicht, Flatrate oder günstiger Tarif hin oder her, ausschlaggebend für eine private Nutzung des Firmenhandys sind die Regelungen und Vorschriften des Arbeitgebers. Die private Nutzung des Firmenhandys kann je nach Sachlage nämlich auch zu einer fristlosen Kündigung führen. Das zeigt sich an den hier vorgestellten Fällen.
Im ersten Fall hatte ein Mitarbeiter sein Firmenhandy mehrfach über Monate hinweg auch privat genutzt. Er hörte damit auch nicht auf, nachdem der Arbeitgeber ihn dafür abgemahnt und aufgefordert hatte, die Mehrkosten, welche durch die private Nutzung des Firmenhandys entstanden waren, zu begleichen. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter daraufhin fristlos und bekam vor Gericht Recht.
Arbeitsgericht Kassel AZ 5 Ca 349/05
Im zweiten Fall hatte ein Mitarbeiter sein Firmenhandy angeblich auch privat genutzt und erhielt daraufhin eine fristlose Kündigung. In diesem Fall bekam der gekündigte Mitarbeiter vor Gericht Recht. Der Arbeitgeber konnte die private Nutzung des Firmenhandys weder nachweisen, noch war vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgt. Des Weiteren gab es innerhalb des Unternehmens oder im Arbeitsvertrag keinerlei Regelwerk, welches die Nutzungsarten des Firmenhandys vorschrieb oder eine private Nutzung des Firmenhandys verbot.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, AZ 10 Sa 787/05