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Thema: Recht
Gang zur Stempeluhr ist vor Raucherpause Pflicht 
Arbeitnehmer, die eine Raucherpause einlegen, müssen vorher zur Stempeluhr gehen
Lust auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit? Dann vergessen Sie bloß nicht, vorher zur Stempeluhr zu gehen, sonst riskieren Sie eine Kündigung. Das hat vor kurzem das Arbeitsgericht Duisburg entschieden...

"Die fünf Minuten für ein Zigarettchen wird mir mein Arbeitgeber schon problemlos gönnen." Kommt Ihnen bekannt vor? In Zukunft sollten Sie lieber ganz sicher gehen, dass Ihr Arbeitgeber die Sache mit der Raucherpause auch so entspannt sieht. Sonst kann er Ihnen schnell einen Strick aus Ihrer Raucherleidenschaft drehen. Hochgerechnet bleibt es schließlich nicht bei den 5 Minuten. Bei nur drei Zigaretten am Arbeitsplatz + Weg zur Raucherecke und zurück kommt da nämlich schnell mal eine halbe Stunde oder mehr zusammen, die Sie Ihrem Arbeitergeber täglich an effektiver Arbeitszeit vorenthalten.

Zu dem Schluss kam jetzt das Arbeitsgericht Duisburg. Arbeitnehmer, die eine Raucherpause einlegen, müssen vorher zur Stempeluhr gehen, wenn dies für den Betrieb so geregelt wurde.

Im vorliegenden Fall war eine Mitarbeiterin wiederholt dabei erwischt worden, im Raucherraum eine Zigarette geraucht zu haben, ohne vorher die Stempeluhr zu betätigen. Ihr Arbeitgeber hatte sie deshalb bereits mehrmals abgemahnt. Im Betrieb war nämlich verbindlich geregelt worden, dass die Arbeitnehmer vor einer Raucherpause zur Stempeluhr gehen müssten, aber die Abgemahnte störte sich nicht weiter daran.

Als sie drei Tage hintereinander erneut dabei erwischt wurde, sprach man ihr die fristlose Kündigung aus.


Daraufhin reichte sie eine Kündigungsschutzklage ein, die erfolglos blieb. Das Arbeitsgericht stellte sich auf Seite des Arbeitgebers und begründete die Entscheidung damit, dass auch ein kurzzeitiger Entzug von Arbeitsleistung eine grobe Vertragsverletzung darstelle und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstöre, welches für eine weitere Zusammenarbeit notwendig sei. Zudem sei der Verstoß gegen die betriebliche Regelung im vorliegenden Fall mehrmals vorgekommen, ohne dass die Klägerin eine nachvollziehbare Begründung für den Verstoß hätte nennen können.

Arbeitsgericht Duisburg, AZ.: 3 Ca 1336/09

Prüfen Sie deshalb vor Ihrer nächsten Zigarettenpause lieber noch mal ganz genau, welche Regelung es dazu in Ihrem Arbeitsvertrag oder betriebsintern gibt. Sicher ist sicher...

Autor: ZL
[ Karrieretipps ]

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