jobkrise.de
...mach, was Dir gefällt !
Job und SucheBusinessToolsNewsForum
[ Die Jobsuche erfolgreich meistern ]
[ Bewerbungstraining vom Karriereprofi ]
 
Bewerbungstipps vom Bewerbungsexperten Themen Antworten auf alle Bewerbungsfragen
Musterbeispiele fuer einen guten Lebenslauf
:: Home

:: Job & Suche

:: Business

:: Forum

:: Tools

:: Buchtipps

:: Recht

:: Links
Wie bewerbe ich mich richtig
 
Themen
:: Job & Suche
» Tipps Jobsuche
» Beruf & Karriere
» Neuorientierung
» Downloads & Tools
:: Business
» Gründung
» Finanzierung
» Management
» Downloads & Tools
:: Tools
» Jobsuche & Bewerbung
» Gründung
» Business
» Geschäftsideen
:: Goodies
» Forum
» Buchtipps
» Recht
» Links
Thema: Recht
Keine verhaltensbedingte Kündigung bei Teilnahme am Marathon 
Auch bei Krankschreibung keine verhaltensbedingte Kündigung wegen Teilnahme an Marathon.
Ein Arbeitgeber sprach einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte Kündigung aus, weil dieser während seiner Krankschreibung bei zwei Langstreckenläufen startete. Der Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart.

Der Arbeitnehmer ist Leistungssportler und nimmt im Jahr an mehreren Marathon-Wettbewerben teil. In dem fraglichen Zeitraum war er aufgrund eines Schulterblattbruches krankgeschrieben. Als der Arbeitgeber von der Teilnahme am Marathon erfuhr, sprach er eine verhaltensbedingte Kündigung aus. Die Teilnahme am Marathon ist aber nicht automatisch eine hinreichend Begründung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Das musste auch der Arbeitgeber feststellen.

Der Arbeitnehmer konnte eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die eine Gefährdung des Heilungsprozesses durch die Teilnahme an den Marathonen ausschloß. Das war für das Gericht entscheidend, um die verhaltensbedingte Kündigung als unrechtmäßig zu werten. Es kommt dabei stets auf die Bewertung des Einzelfalles an, um dieses Urteil für sich heranziehen zu können. Vorrangig muss der Arbeitnehmer alles vermeiden, das den Heilungsprozess während einer Krankschreibung gefährden könnte und dies im Zweifel mit seinem behandelnden Arzt klären.

Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 9 Ca 475/06

[ Karrieretipps ]

Weitere Tipps zu diesem Thema:
» Aufhebungsvertrag per Fax ist unwirksam
» Kein Unfallschutz bei Umweg auf Arbeitsweg
» Wer die Stempeluhr manipuliert, riskiert Kündigung
» Bei Arbeitsverweigerung fristlose Kündigung gerechtfertigt
» Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind nicht fristlos kündbar
» Bei Versenden privater Post Kündigung gerechtfertigt
» Übergewicht kein Grund für krankheitsbedingte Kündigung
» Vorsicht bei Geschenken und anderen Zusatzleistungen vom Arbeitgeber

RSS-Feed RSS Feed | Seite drucken

Mustervorlage fuer ein gutes Bewerbungsanschreiben Suche Kostenloser Bewerbungsratgeber fur Jobsuchende
Was ist bei der Jobsuche im Ausland wichtig
 
Worauf es bei der Bewerbung ankommt
Tipps für das Arbeiten im Ausland
Rat fuer die Existenzgruendung
jobkrise.de © 2012 | Über uns | Kontakt | Partner werden | Impressum | Sitemap |