Auch bei Krankschreibung keine verhaltensbedingte Kündigung wegen Teilnahme an Marathon.
Ein Arbeitgeber sprach einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte Kündigung aus, weil dieser während seiner Krankschreibung bei zwei Langstreckenläufen startete. Der Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart.
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Der Arbeitnehmer ist Leistungssportler und nimmt im Jahr an mehreren Marathon-Wettbewerben teil. In dem fraglichen Zeitraum war er aufgrund eines Schulterblattbruches krankgeschrieben. Als der Arbeitgeber von der Teilnahme am Marathon erfuhr, sprach er eine verhaltensbedingte Kündigung aus. Die Teilnahme am Marathon ist aber nicht automatisch eine hinreichend Begründung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Das musste auch der Arbeitgeber feststellen.
| Der Arbeitnehmer konnte eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die eine Gefährdung des Heilungsprozesses durch die Teilnahme an den Marathonen ausschloß. Das war für das Gericht entscheidend, um die verhaltensbedingte Kündigung als unrechtmäßig zu werten. Es kommt dabei stets auf die Bewertung des Einzelfalles an, um dieses Urteil für sich heranziehen zu können. Vorrangig muss der Arbeitnehmer alles vermeiden, das den Heilungsprozess während einer Krankschreibung gefährden könnte und dies im Zweifel mit seinem behandelnden Arzt klären.
Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 9 Ca 475/06
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