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Thema: Recht
Keine Kündigung bei Arbeitsverweigerung wegen ausbleibendem Gehalt 
Arbeitnehmer hat Recht auf Arbeitsverweigerung, wenn Gehalt nicht gezahlt wird
Ist Ihnen das auch schon mal passiert: der Stichtag für Ihre Gehaltszahlung ist schon lange um und das Gehalt immer noch nicht auf Ihrem Konto? Rückfragen bei der Personalabteilung blieben ohne konkrete Antwort? Was also tun? Hoffen, dass alles gut wird oder einfach Arbeitsverweigerung betreiben, bis das Gehalt endlich auf dem Konto ist? Dürfen Sie das so einfach oder riskieren Sie damit die Kündigung? Erfahren Sie mehr...

Kann ja schon mal vorkommen, Ihr Arbeitgeber hat gerade einen finanziellen Engpass und kann die Gehälter nicht pünktlich zahlen. Vorausschauende Arbeitgeber informieren die Belegschaft in einem solchen Fall rechtzeitig, so dass alle Mitarbeiter Bescheid wissen und sich entsprechend darauf einstellen können. Schließlich haben wir alle unsere monatlichen laufenden Kosten und müssen zusehen, dass das Konto gedeckt ist, wenn die Abbuchungen erfolgen.

Leider ist nicht jeder Arbeitgeber so mitdenkend. Manch Unternehmer hat auch eher Scham, vor der Belegschaft einzugestehen, dass die Firma momentan in einem Liquiditätsengpass steckt. Da lässt man die Mitarbeiter lieber ins offene Messer, sprich überzogenes Konto rennen, anstatt Tacheles zu reden. Bei Nachfragen wird vertröstet, die Schuld auf die Technik, die Bank oder Fehlbuchungen geschoben. Geholfen ist damit niemandem, vielmehr machen sich im Team Unmut, Ängste und Unsicherheit breit.

Auch eine Woche später warten Sie noch immer vergebens auf die Gehaltszahlung? Bei einer Nachfrage im Personalbüro vertröstet man sie im Sinne von „Na sowas, können wir uns gar nicht erklären, da muss wohl irgendwie was schief gegangen sein...“ . Nur konkrete Ansagen, wann Sie mit dem Gehalt rechnen dürfen, macht niemand?

Was also tun, wenn man selbst in die Situation gerät, trotz Leistung kein Gehalt zu bekommen? Darf man einfach die Arbeit verweigern und gar zu Hause bleiben? Wenn ja, ab wann darf man das? Reicht eine einmalige Verspätung aus?

Oder müssen sich die Zahlungsverzögerungen oder gar -ausfälle Monat für Monat wiederholen? Muss sogar erst eine bestimmte Höhe offener Gehaltszahlungen vorliegen, damit eine Arbeitsverweigerung gerechtfertigt ist? Oder riskiert man bei Arbeitsverweigerung in jedem Fall die Kündigung?

Das Bundesarbeitsgericht hat z.B. entschieden, dass der Arbeitgeber durch den Arbeitsvertrag und die darin enthaltene Lohnvereinbarung zur Gehaltszahlung verpflichtet ist. Zumeist enthält der Arbeitsvertrag sogar eine zusätzliche Klausel, die Gehaltszahlungen immer jeweils zur Monatsmitte oder am Monatsende vorzunehmen.

Schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nun eine größere Summe Gehalt, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitnehmer hat das Recht zur Arbeitsverweigerung, bis die Zahlungsrückstände beglichen sind. Spricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall wegen Arbeitsverweigerung eine Kündigung aus, so ist die Kündigung unwirksam.

Bundesarbeitsgericht; Az.: 2 AZR 387/95 - 08/96

Das Landesgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass auch die Höhe des Gehalts oder der ausstehenden Gehaltszahlungen sowie die Dauer des Zahlungsverzuges relevant für eine gerechtfertigte Arbeitsverweigerung sind. Sehr geringe Aussenstände oder kurzfristige Verzögerungen der Gehaltszahlung rechtfertigen somit keineswegs eine sofortige Arbeitsverweigerung.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 202/04

Wichtig: Entscheiden Sie als Arbeitnehmer sich zur Arbeitsverweigerung, weil die Summe der ausstehenden Gehaltszahlungen für Sie untragbar geworden ist, sollten Sie auf jeden Fall weiterhin Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Arbeit und Kooperation zeigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihr Verhalten als sogenannte „beharrliche Arbeitsverweigerung“ ausgelegt werden könnte, die dann eine Kündigung rechtfertigen würde.

Verweigern Sie also bitte nicht gleich die Arbeit, nur weil das Gehalt einmal oder sogar mehrmals nicht pünktlich auf dem Konto ist. Reden Sie zunächst einmal mit Ihrem Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung, erfragen Sie die Gründe und überlegen Sie gemeinsam, was z.B. zu tun ist oder welche Alternativen es bei möglich finanziellen Engpässen Ihres Arbeitgebers gibt. An diesem Punkt schon direkt die Arbeit niederzulegen, sprich zu verweigern, könnte am Ende ansonsten tatsächlich eine gerechtfertigte Kündigung zur Folge haben und Sie den Job kosten.

Autor: ZL
[ Karrieretipps ]

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