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Bei Umweg auf Weg zur oder von der Abeit besteht kein Unfallschutz
Eigentlich doch ganz normal, vor der Arbeit noch schnell beim Bäcker vorbei, die Kinder zum Kindergarten bringen oder vor der Heimfahrt von der Firma noch irgendwo einkaufen gehen. Soweit auch alles kein Problem, es sei denn, es passiert gerade dann ein Unfall. Wer auf dem Arbeitsweg einen Umweg macht und einen Unfall erleidet, verliert in den meisten Fällen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung... [mehr]» |