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Nachricht |
nachtmahr
Aktivität

Dabei seit: 26.01.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.02.2010 10:35 Titel: |
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Hallo Dieter,
ich weiss zwar von keinem Urteil, aber bei einer Bekannten war es genauso wie in Deinem Fall. Sie hätte eigentlich was vom Finanzamt zurückerhalten, aber dieses "Einkommen" wurde dann mit dem ALG1 oder 2(weiss nicht genau was sie hatte) verrechnet!
Sieht also nicht so aus, als ob Du was von Deinem Geld behalten könntest, leider!
Gruß,
nachtmahr
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Frank
Team jobkrise.de

Dabei seit: 02.07.2009 Beiträge: 44
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Verfasst am: 04.02.2010 10:43 Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 |
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Hallo Dieter,
das Urteil ist vom BSG, also dem Bundesozialgericht gefällt worden. Es besagt, dass es bei einer Anrechnung der Steuerrückerstattung auf den zeitpunkt der Erstattung ankommt. Bist Du bereits Hartz4-Empfänger und erhältst eine Steuerrückersttung, dann its die Einkommen und wird angerechnet. Wenn nicht ist es Vermögen und wird nur angerechnet, wenn Du über die Freibeträge kommst.
Das Urteil vom BSG zur Steuerrückersttung hat folgednes Aktenzeichen:
Az.B 14/7b AS 12/07 R
Gruß Frank
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