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Steuerrückerstattung bei Hartz4   Dieses Thema bookmarken bei:  Mister Wong Digg Delicious Technorati Furl Google Yahoo


 
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Autor Nachricht
Dieter
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11.08.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.01.2010 14:27   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie sich eine Rückerstattung von Einkommenssteuer auf Arbeitslosengeld und Hartz4 bzw. ALG2 auswirkt?

kann man die Rückerstattung behalten? Wird die eingezogen? Wird das Arbeitslosengeld 1 oder 2 gekürzt? Kann man da etwas zu seinem Vorteil beachten?

Wenn das wichtig sein sollte, die Zahlung der Rückerstattung der Einkommensteuer resultiert aus einem Jahr, in dem noch kein Anspruch auf Leistungen bestand.

Gruß Dieter
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Edo
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Dabei seit:
11.08.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.01.2010 19:39   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Hallo Dieter,

dass ist doch geld, bzw. Gehalt, das dir vor deiner Hartz4 Zeit zuviel abgezogen wurde und dass Du nun zurückerstattet bekommst.

das hätte man dir damals schon nicht abnehmen dürfen aber so sind die gesetze nun mal. daher denke ich, dass Du das Geld behalten kannst ohne etwas von der Steuerrückzahlung abzugeben oder Arbeitslosengeld oder Hartz4 gekürzt zu bekommen.
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Ruhrpott
Experte
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Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 01.02.2010 09:25   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
ich habe noch nie gehört das einem hartz4 empfänger freiwillig etwas gelassen wurde. das gilt mit sicherheit auch und erst recht, wenn der hartz 4 empfänger eine steuererstattung zu erwarten hat.

die steuerrückzahlung wird sicher mit dem alg 2 verrechnet.
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Katarina
Team jobkrise.de
Team jobkrise.de


Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 01.02.2010 11:32   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Hallo Edo,

eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt musst Du bei der Arge angeben. Sie wird als Einkommen auf Dein Hartz4 angerechnet. Da es sich um eine einmalige Einnahme handelt, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Rückerstattung durch 12 geteilt wird und dieser Betrag monatlich für ein jahr von Deinem ALG2 abgezogen wird. Danach erhältst Du wieder den bisherigen Satz.

Gruß Katarina
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Ruhrpott
Experte
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Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 01.02.2010 11:46   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Hmm

wen ich das richtig sehe, hat der Staat doch die Steuerrückerstattung machen müssen, weil dem Arbeitnehmer früher mal zuviel Steuern abgezogen wurden.

Jetzt ist der Arbeitnehmer in Hartz4, der Staat gibt ihm sein geld zurück und holt es sich dann gleich wieder, in dem er das ALG 2 gegenrechnet und kürzt.

Sauerei!!!
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Dieter
Aktivität
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Dabei seit:
11.08.2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 01.02.2010 16:08   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Crying or Very sad

gibt es da keine Möglichkeiten? Ich habe gehofft, dass ich die Steuerrückzahlung zusätzlich zu meinem hartz4 behalten könnte. Wenn dass so ist, wie ihr schreibt ist es ja essig damit. Das würde ja bedeuten, dass ich die Steuerrückzahlung von meiner Einkommenssteuer gar nicht habe, weil ja das mit dem ALG2 verrechnet wird und ich bin dann genauso gut oder schlecht dran wie vorher. Habt ihr da ein Urteil?

Gruß Dieter
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nachtmahr
Aktivität
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Dabei seit:
26.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.02.2010 10:35   Titel: Antworten mit Zitat
Hallo Dieter,

ich weiss zwar von keinem Urteil, aber bei einer Bekannten war es genauso wie in Deinem Fall. Sie hätte eigentlich was vom Finanzamt zurückerhalten, aber dieses "Einkommen" wurde dann mit dem ALG1 oder 2(weiss nicht genau was sie hatte) verrechnet!
Sieht also nicht so aus, als ob Du was von Deinem Geld behalten könntest, leider!

Gruß,

nachtmahr
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Frank
Team jobkrise.de
Team jobkrise.de


Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 04.02.2010 10:43   Titel: Steuerrückerstattung bei Hartz4 Antworten mit Zitat
Hallo Dieter,

das Urteil ist vom BSG, also dem Bundesozialgericht gefällt worden. Es besagt, dass es bei einer Anrechnung der Steuerrückerstattung auf den zeitpunkt der Erstattung ankommt. Bist Du bereits Hartz4-Empfänger und erhältst eine Steuerrückersttung, dann its die Einkommen und wird angerechnet. Wenn nicht ist es Vermögen und wird nur angerechnet, wenn Du über die Freibeträge kommst.

Das Urteil vom BSG zur Steuerrückersttung hat folgednes Aktenzeichen:
Az.B 14/7b AS 12/07 R

Gruß Frank
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