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Umlageverfahren


 
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Julchen
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Dabei seit:
24.09.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.03.2010 10:55   Titel: Umlageverfahren Antworten mit Zitat
hallo zusammen,

ich mach mich derzeitig selbstständig und wühle mich durch einen berg von formularen und akten.

zurzeit bin ich im thema sozialversicherung bzw. krankenversicherung angelangt. kann mir jemand erklären was das umlageverfahren u1 und u2 ist? ist sowas notwendig, muss man sowas machen, worauf muss ich da achten?

wäre klasse, wenn mich einer aufklären kann.

lg julchen
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Henning
Aktivität
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Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.03.2010 09:22   Titel: Umlageverfahren Antworten mit Zitat
das umlageverfahren der krankenkasse ist sowas wie eine rückversicherung für den arbeitgeber wenn mitarbeiter krank sind. das geht aber glaube ich nur und brauchst du auch nur, wenn du mitarbeiter also angestellte hast.

gruß henning
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Frank
Team jobkrise.de
Team jobkrise.de


Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 11.03.2010 17:17   Titel: Umlageverfahren Antworten mit Zitat
die Umlageverfahren U1 und U2 sind für den Arbeitgeber so eine Art Rückversicherung bei der Krankenkasse, die seine Arbeitnehmer versichert. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bzw. eines Beschäftigungsverbots aufgrund einer Schwangerschaft kann der Arbeitgeber einen gewissen Teil des gezahlten Bruttogehalts von der Krankenkasse zurückverlangen. Die Teilnahme an dem Umlageverfahren ist Pflicht. Die Höhe des zu erstattenden Gehalts ist von der Länge der Gehaltszahlung ohne erbrachte Arbeitsleistung und von den durch den Arbeitgeber gewählten Beitragssatz abhängig. Je höher der Arbeitgeber den monatlichen Beitrag, den er in die Umlage zu zahlen hat gewählt hat, desto höher ist auch der Betrag, den er von der Krankenkasse zurückbekommt.

Das ganze interessiert aber nur, wenn Du Angestellte hast. Der Arbeitnehmer merkt hiervon übrigens nichts.

Gruß Frank
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