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FredVomJupiter
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Dabei seit: 29.08.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 29.08.2010 08:53 Titel: Zahlt Arbeitsagentur Eigentumswohnung bei Hartz VI |
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Ich muss leider Hartz IV beantragen. Meine Frau und ich leben in einer Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.
Wir bezahlend die Abtragung des Kredits monatlich anstelle von Miete. Meine Frau ist Hausfrau, bekommt keine Leistungen von der Arbeitsagentur. Ich bin somit die einzige Person im Haushalt, über die Einkommen generiert wird, bzw. derzeit halt Leistungen von der Arbeitsagentur. Obwohl ich seit einem Jahr täglich auf Jobsuche bin und schon unzählige Bewerbungen geschrieben hab, konnte ich noch keine neue Stelle finden. Jetzt droht Hartz IV. Wir haben jetzt Angst, dass die Arbeitsagentur die Kosten für die Eigentumswohnung nicht übernimmt und wir die Eigentumswohnung verkaufen müssen.
Unsere Frage ist deshalb, ob wir als Besitzer einer Eigentumswohnung den gleich Anspruch auf Übernahme der Wohnksten von der Arbeitsagentur haben, wie jemand der zur Miete wohnt und welche Bedingungen es dafür eventuell gibt.
Fred
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Boo
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Dabei seit: 08.04.2007 Beiträge: 183
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Verfasst am: 29.08.2010 14:12 Titel: Re: Zahlt Arbeitsagentur Eigentumswohnung bei Hartz VI |
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Hallo Fred,
keine Panik, Hartz IV bedeutet nicht zwingend Wohnungsverkauf. Wie groß ist denn eure Eigentumswohnung und wie viele Leutchens nutzen sie?
Boo
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FredVomJupiter
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Dabei seit: 29.08.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.08.2010 10:39 Titel: Re: Zahlt Arbeitsagentur Eigentumswohnung bei Hartz VI |
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Hallo Boo,
das ist schon mal beruhigend zu lesen. Unsere Wohnung hat 78qm. Nur meine Frau und ich nutzen sie. Als die Kinder damals aus dem Haus sind, haben wir es verkauft und uns stattdessen eine kleinere Wohnung gekauft, weil uns das Haus auf Dauer zu groß war. Ist denn die Größe der Wohnung wichtig?
Fred
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Boo
Aktivität

Dabei seit: 08.04.2007 Beiträge: 183
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Verfasst am: 30.08.2010 21:10 Titel: Re: Zahlt Arbeitsagentur Eigentumswohnung bei Hartz VI |
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Hallo Fred,
bei 4 Personen sind bei einer Eigentumswohnung 120qm angemessen, bei weniger Bewohnern abzüglich 20qm pro Person. Bei 78qm solltet Ihr also genau 2qm unter der Grenze liegen, wonach alles im grünen Bereich ist. Als angemessen gilt wohl auch noch, wenn die angemessene Richtlinie um 10qm überschritten wird. Wäre eure Wohnung jetzt superviel größer, müsstet ihr nicht unbedingt verkaufen, sondern versuchen, ein oder zwei Zimmer unterzuvermieten, um Ausgleich zu schaffen und Einnahmen zu erzielen für Tilgung etc.
Boo
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