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alina
Aktivität

Dabei seit: 03.09.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.09.2010 12:25 Titel: Steuererklärung auch bei Arbeitslosigkeit? |
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Hallo,
muss ich eigentlich auch bei Arbeitslosigkeit eine Steuererklärung abgeben?
Liebe Grüße
Alina
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Boo
Aktivität

Dabei seit: 08.04.2007 Beiträge: 183
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Verfasst am: 05.09.2010 14:27 Titel: Re: Steuererklärung auch bei Arbeitslosigkeit? |
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Hi Alina
in den meisten Fällen musst du auch bei Arbeitslosigkeit eine Steuererklärung abgeben. Wenn du arbeitslos wirst, wird dir im Normalfall zunächst das normale Arbeitslosengeld (ALG 1) gezahlt. ALG 1 Bezüge sind zwar nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass auf das ALG 1 selbst zwar keine Steuern zu zahlen sind, der Steuersatz für sonstiges im selben Jahr bezogenes steuerpflichtiges Einkommen aber steigt. Daher ist die Abgabe einer Steuererklärung nur dann nicht erforderlich, wenn im gesamten Jahr kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde.
Alles klar?
Viele Grüße
Boo
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alina
Aktivität

Dabei seit: 03.09.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.09.2010 16:56 Titel: Re: Steuererklärung auch bei Arbeitslosigkeit? |
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Hallo Boo,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Habe ich soweit verstanden. Wie ist denn dass, wenn man keinen Anspruch mehr auf ALG 1 hat und gleich in Hartz IV kommt ?
Alina
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Enneke
Aktivität

 Dabei seit: 03.09.2006 Beiträge: 32
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Verfasst am: 06.09.2010 16:00 Titel: Re: Steuererklärung auch bei Arbeitslosigkeit? |
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Hallo Alina,
stimmt, nicht jeder hat bei Arbeitslosigkeit automatisch Anspruch auf ALG I. Gründe für den nicht vorhandenen Anspruch können beispielsweise eine zu kurze Beschäftigungsdauer oder eine Selbständigkeit sein. Ich nehme an, bei Dir ist ersteres der Fall?
ALG 2 ist weder steuerpflichtig noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Wenn Du aber im Verlauf des Jahres, in dem Du ALG II bekommst, zwischenzeitlich einer Tätigkeit nachgehst und deshalb dafür Lohn- oder Einkommenssteuer abgeführt wurde, hast Du in der Regel hier einen Anspruch auf Steuerrückerstattung. Du bist dann verpflichtet, diesen Anspruch durch Abgabe einer Steuererklärung geltend zu machen, da es sich dabei um ein Einkommen handelt, das den Hilfebedarf reduziert. Gleichzeitig musst Du der Arbeitsagentur natürlich die zwischenzeitliche Beschäftigung melden, denn beim Bezug von Hartz IV Leistungen ist der Hilfeempfänger grundsätzlich verpflichtet, alle sonstigen finanziellen Ansprüche geltend zu machen, die den Hilfebedarf verringern, egal gegen wen diese Ansprüche bestehen („Nachrangigkeit“ des ALG 2)“.
Viele Grüße
Enneke
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