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Existenzgründungszuschüsse nach eigener Kündigung

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schrumpel
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Dabei seit:
06.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.09.2010 16:33   Titel: Existenzgründungszuschüsse nach eigener Kündigung Antworten mit Zitat
Hallo,
ich habe vor einer Weile meinen Job gekündigt. Bin im Folgemonat (nach der Kündigungsfrist) in ein neues Arbeitsverhältnis gerutscht, also ein fließender Übergang.
Ich habe gemerkt das der neue Job nix für mich ist und mein derzeitiger Arbeitgeber würde mich auch kündigen.
Ich habe vor mich, nach meiner Entlassung, Selbständig zu machen.
Jetzt meine Frage:
Wie lange muß ich in meinem jetzigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten bevor ich zuschüsse für die Existenzgründung von der ARGE erhalte!?Reichen da die 14 Tage die ich jetzt rum habe?

MfG
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zapperlot
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Dabei seit:
26.04.2010
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.09.2010 20:57   Titel: Re: Existenzgründungszuschüsse nach eigener Kündigung Antworten mit Zitat
Hi,

keine Ahnung, ob 14 Tage in deinem neuen Job ausreichen, um eine Sperre zu umgehen, denke schon.

Dein Fall ist durch die zwischenzeitliche Wiederbeschäftigung etwas speziell, das sollte jedoch nichts am eigentlichen Sachverhalt und deinem Anspruch auf den Existenzgründungszuschuß ändern, denn Anspruch auf den Gründungszuschuss hat jeder, bei dem noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG 1 besteht und der mindestens die letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Hast du doch, oder?

Den ersten Job hast du selbst gekündigt, bist danach direkt wieder in einen neuen Job gerutscht. Denke mal, dass die Arbeitsagentur in dem Fall deinen aktuellen Job als Berechnungsgrundlage nimmt und nicht den, den du selbst gekündigt hast (sonst hättest du nämlich erst mal eine Sperrzeit für ALG von 3 Monaten).

Wenn meine Vermutung richtig ist, und vorausgesetzt, dein Chef kündigt dir wie geschrieben und nicht umgekehrt und die Gründe für die Kündigung sind auch so formuliert, dass die Arbeitsagentur dir nicht doch noch eine Sperrzeit aufs Auge drückt, solltest du eigentlich direkt Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss haben, egal wie lang du nun bei der neuen Firma warst oder nicht - würde ich mal sagen....
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schrumpel
Aktivität
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Dabei seit:
06.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.09.2010 12:51   Titel: Antworten mit Zitat
danke erstmal für die antwort!

Ja ich habe die letzten 10 Jahre ohne unterbrechung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Mein jetziger Chef würde mich ja in meiner Probezeit kündigen, ist da überhaupt eine Begründung nötig?
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Stephan
jobkrise.de Team
jobkrise.de Team


Dabei seit:
07.08.2006
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 07.09.2010 18:47   Titel: Gründungszuzuss bei eigener Kündigung Antworten mit Zitat
Hallo Schrumpel,

ist schon mal gut, dass du durchgängig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann sollte es diesbezüglich bei dir keine Probleme mit dem Gründungszuschuss geben. Was allerdings noch von dir gefordert wird, ist eine fachliche Prüfung deiner Eignung für die Selbständigkeit. Ohne die gibt es den Existenzgründungszuschuss nicht.

Zapperlot meint vermutlich, dass die Arbeitsagentur dich durchaus nach einem Grund für die Kündigung in der Probezeit befragen kann. Wenn der Grund nun ist, dass du dich völlig daneben benommen und somit die Kündigung selbst herbeigeführt hast, kann sie dir auch bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre auferlegen. Deswegen solltest du mit deinem Chef ganz auf Nummer sicher gehen und dir von ihm ein Kündigungsschreiben aushändigen lassen, welches eindeutig belegt, dass man dir aus anderen Gründen gekündigt hat, die du auf keinen Fall selbst verschuldet hast.

Stephan
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schrumpel
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Dabei seit:
06.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.09.2010 16:04   Titel: Antworten mit Zitat
Hey Stephan

danke erstmal für deine Antwort!

Ich muß mit ihm nochmal sprechen bezüglich der Kündigung...
Aber er läßt da auf jeden Fall mit sich reden was den Grund angeht. Wir wollten eigentlich, falls fragen aufkommen, als Grund angeben: das der Job einfach nichts für mich ist, bzw wir nicht auf einen Nenner kommen.

Aber wenn ich mir das grad selber durchlese klingt das für mich wie Eigenverschulden!? Surprised

Vielleicht hast Du ja eins, zwei Tipps was ein guter Kündigungsgrund wäre!??!??

Grüße
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Stephan
jobkrise.de Team
jobkrise.de Team


Dabei seit:
07.08.2006
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.09.2010 17:00   Titel: Gründe für Kündigung Antworten mit Zitat
Hi Schrumpel,

ehrlich gesagt bei Tipps in Sachen Kündigungsgründe, die keine Sperrzeit nach sich ziehen, bin ich immer ultravorsichtig. Zum einen dürfen wir hier keine Rechtsberatung machen, zum anderen übernehme ich auf keinen Fall irgendeine Haftung, wenn das was ich jetzt schreibe, doch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist mir zu heiss...

Dewegen hier nur meine ganz persönliche Meinung ohne Gewähr, davon ausgehend, dass es wirklich dein Arbeitgeber ist, der dich auf fairem Weg loswerden will und nicht umgekehrt.

Für unklug halte ich sowas wie: wir haben uns in beiderseitigem Einverständnis getrennt, das kommt einer gemeinsamen Aufhebung nahe, an der du ebenso beteiligt bist.

Gut wäre natürlich, wenn du nachweisen könntest, dass die Arbeit unzumutbar ist, dann könnte die Arbeitsagentur dich auch nicht zwingen, den Job weiter zu machen oder dir bei Kündigung eine Sperrzeit aufbrummen. Unzumutbar scheint mir dein Job aber wohl nicht zu sein, oder? Als weitere Alternativen kämen noch Verstöße gegen gesetzliche, tarifliche oder Bertriebsvereinbarungen infrage oder gegen den Arbeitsschutz. Bei dir wohl ebenso nicht der Fall?

Dann bleibt meiner Meinung nach noch der betriebliche Grund (z.B. dein Arbeitgeber ist in einer wirtschaftlichen Schieflage und muss Personal einsparen und kann dich deshalb nicht weiter beschäftigen). Blöd wird es hier nur, wenn dein Chef kurz nach deiner Kündigung gleich wieder zur Arbeitsagentur marschiert und eine neue Stelle ausschreibt, die sich genau mit deinen Tätigkeiten deckt. Aber vielleicht bekommt die AA das gar nicht mit.

Ich an deiner Stelle würde mich jetzt wahrscheinlich erst mal ganz blöd stellen (mit dem Vorwissen, was du jetzt hast), zur AA marschieren und dich arbeitssuchend melden. Dann wird dich dein Fachberater wahrscheinlich fragen wieso weshalb warum und das Kündigungsschreiben sehen wollen. Das Kündigungsschreiben enthält keine Begründung, denn dazu ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet und du zuckst mit den Schultern und weisst auch nix genaues. Deshalb ruft dein Fachberater eventuell bei deinem Arbeitgeber an und erkundigt sich nach dem Grund. Naja und dann könnte dein Chef sagen: wir müssen momentan sparen etc. Er kann sich natürlich auch der Antwort enthalten.

Noch ein Grund könnte vielleicht sein, dass du fachlich absolut und überhaupt nicht geeignet bist, weil du schlichtweg und ergreifend zwei linke Hände hast und deshalb mehr Schaden anrichtest, als zu helfen. Da bin ich mir aber absolut nicht sicher, ob das als Grund durchgeht.

And last but not least: alles Spekulation - vielleicht nimmt die AA die Kündigung auch einfach so hin und du wirst gar nicht gefragt, wieso weshalb warum...

Stephan (ohne Gewähr...)
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