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Lydia
Aktivität

Dabei seit: 11.08.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.03.2010 16:55 Titel: Arbeitslos und krankgeschrieben bald Hartz4 |
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hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen und einen rat geben.
ich bin seit einigen monaten arbeitslos und bekommen arbeitslosengeld. seit kurzem bin ich krankgeschrieben und wie mein arzt meinte wird das ganze bestimmt noch 2 bis 3 monate so bleiben.
im mai läuft mein anspruch auf arbeitslosengeld - also als 1 - aus und ich müsste hartz 4 - also alg 2 - beantragen. nur geht das überhaupt, wenn ich krank bin und weiter arbeitsunfähig geschrieben bin?
habe ich überhaupt dann einen anspruch auf geld? sei es vom arbeitsamt oder vom jobcenter?
wäre schön, wenn ihr da ne idee habt.
lg lydia
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Dieter
Aktivität

Dabei seit: 11.08.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: 05.03.2010 12:17 Titel: Arbeitslos und krankgeschrieben bald Hartz4 |
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hmmm,
was soll sich Deiner Meinung denn ändern? Du bist arbeitslos und krankgeschrieben. Dann solltest Du doch auch weiter Geld vom arbeitsamt bekommen? Oder sehe ich da was falsch. Hinterher gibt es dann Hartz4 vom Jobcenter, ich glaube nicht, dass es da nen Unterschied macht ob du krank bist oder nicht. anspruch auf Arbetslosengeld oder Hartz4 hast Du dann ja.
Gruß Dieter
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Ruhrpott
Aktivität

Dabei seit: 02.07.2009 Beiträge: 116
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Verfasst am: 08.03.2010 09:38 Titel: Arbeitslos und krankgeschrieben bald Hartz4 |
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| Wenn du krankgeschrieben bist, kannst du dich nicht bewerben wnn du dich nicht bewerben kannst bekommst du kein arbeitslosengeld oder hartz4
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Frank
Team jobkrise.de

Dabei seit: 02.07.2009 Beiträge: 44
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Verfasst am: 16.03.2010 09:18 Titel: Arbeitslos und krankgeschrieben bald Hartz4 |
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Hallo Lydia,
solange du noch Arbeitslosengeld 1 bekommst, bist Du ähnlich wie ein Arbeitnehmer gestellt, wenn Du krankgeschrieben bist. D. h. du musst binnen 3 Tagen deine Krankschreibung mitteilen und Du bekommst für die nächsten 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass Du tatsächlich Arbeitslosengeld auch bekommst. Also darf weder eine Sperre zum Zeitpunkt der Krankschreibung bestehen, noch darf die Arbeitslosigkeit erst nach der Krankschreibung entstehen.
Nach den 6 Wochen bekommst Du Krankengeld durch deine Krankenkasse. das Krankengeld ist in der Regel genauso hoch wie das bisherige Arbeitslosengeld. Wenn Du wieder gesund bist, musst Du Dich erneut arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Als Hartz 4 Empfänger hast Du seit 2005 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Du bekommst weiterhin Hartz4 also ALG2. Dies wird aber nur für jeweils 6 Monate bewilligt. Läuft dein Antrag auf Hartz4 aus und bist du bei der neubeantragung weiterhin krankgeschrieben, bekommst Du kein Hartz4, weil Du dem Arbeitsmarkt durch deine Krankheit nicht zur Verfügung stehst. Du kannst dann nur noch einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Gruß Frank
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