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gleitzone und rentenversicherung


 
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Autor Nachricht
olga
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Dabei seit:
31.10.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.03.2010 11:41   Titel: gleitzone und rentenversicherung Antworten mit Zitat
hallo ihr,

könnt ihr mir erklären was die gleitzone ist und was es bedeutet, wenn man als arbeitnehmer in der gleitzone auf die zuzahlung zum vollen beitrag in der rentenversicherung verzichtet bzw. die vollen rentenversicherungsbeitrag trotz gleitzone bezahlt?

gruß olga
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Kernig
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Dabei seit:
11.08.2009
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 18.03.2010 09:03   Titel: gleitzone und rentenversicherung Antworten mit Zitat
hallo olga,

ich glaube du meinst nen minijob, der ist aber nicht sozialversicherungspflichtig somit hats du auch nichts mit der rentenversicherung zu tun. du bist dann auf 400 € angestellt.
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Ruhrpott
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Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 18.03.2010 10:22   Titel: gleitzone und rentenversicherung Antworten mit Zitat
hallo kernig,

ich glaube du bekommst hier die geringfügigbeschäftigten die mit ihrem 400 € job einen minijob ausüben durcheinander mit denen die in der gleitzone ab 400,01 € bis 800 € arbeiten und sehr wohl sozialversicherungsabgaben leisten müssen. die 400 € jobber sind hiervon befreit aber auch nicht versichert.
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Frank
Team jobkrise.de
Team jobkrise.de


Dabei seit:
02.07.2009
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 23.03.2010 11:05   Titel: gleitzone und rentenversicherung Antworten mit Zitat
Hallo Olga

in der Gleitzone bist du, wenn du zwischen 400,01 und 800,00 €uro monatlich brutto verdienst. In diesem Bereich hast Du unter anderem einen verminderten Steuerabzug. Du kanst aber auch wählen wieviel Du in die Rentenkasse einzahlst. Zahlst Du den satz der Gleitzone, zahslt Du weniger in die Rentenkasse ein und erhälst auch weniger auf Deinem rentenkonto gutgeschrieben. Zahlst Du den normalen Satz ein, zahslt Du das gleiche wie Dein Arbeitgeber und Du erhälst die volle Anrechnung in Deinem rentenkonto. Dadurch verringert sich aber natürlich dein monatliche Nettoeinkommen.

Du musst Dich entscheiden, ob die vieleicht nur geringe Auswirkung in deinem rentenkonto wichtiger ist als das eventuell höher ausgezahltre Netto. Wichtig ist aber, dass Du dich nur einmal entscheiden kannst. Wenn Du in der Gleitzone dich für die eine oder andere Variante entschieden hast bleibt diese Entscheidung bindend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und muss auch für eventuell weitere Arbeitsverhältnisse, die Du in dr Gleitzone antritts übernommen werden. Ein Wechsel ist nicht machbar.

Gruß Frank
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